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Steuer & SV

Von KiwiAgent Redaktion

Aktualisiert am 07.06.2026

7 Minuten Lesezeit

Gewinnfreibetrag 2026 berechnen: So sparst du als Selbstständiger Steuern

Der Gewinnfreibetrag senkt deine Einkommensteuer als Selbstständiger in Österreich. So berechnest du ihn, und was der investitionsbedingte GFB bedeutet.

Gewinnfreibetrag berechnen Österreich 2026

Der Gewinnfreibetrag (GFB) ist eine der wenigen echten Steuervergünstigungen, die ausschließlich Selbstständigen in Österreich offenstehen. Arbeitnehmer können ihn nicht in Anspruch nehmen. Und obwohl er seit Jahren existiert, schöpfen viele EPU und Einzelunternehmer ihn nicht voll aus — weil sie entweder nicht wissen, wie er funktioniert, oder den investitionsbedingten Teil nicht kennen. Das änderst du nach diesem Artikel.

TL;DR Der Gewinnfreibetrag beträgt 15 % deines Gewinns, maximal jedoch 33.931 € pro Jahr (2026). Bis 36.400 € Gewinn ist er automatisch als Grundfreibetrag absetzbar — ohne Investitionen. Darüber hinaus brauchst du den investitionsbedingten GFB, für den du in begünstigte Wertpapiere oder Gebäude investieren musst. Der GFB senkt direkt deine Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.


Was ist der Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag ist ein steuerlicher Abzugsposten für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften. Das bedeutet: Er steht Gewerbetreibenden, Neuen Selbstständigen, Freiberuflern und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu — aber nicht Angestellten.

Geregelt ist er in § 10 EStG (Einkommensteuergesetz). Der GFB senkt deinen steuerpflichtigen Gewinn — nicht direkt die Steuer. Das klingt nach einem kleinen Unterschied, hat aber eine große Wirkung: Je höher dein Grenzsteuersatz, desto mehr Euro sparst du mit jedem Euro GFB.

Der Gewinnfreibetrag teilt sich in zwei Teile:

  1. Grundfreibetrag (Basisfreibetrag): Automatisch, ohne Nachweis
  2. Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Erfordert Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter

Basisfreibetrag: Wie hoch, für wen, automatisch?

Der Grundfreibetrag beträgt 15 % des Gewinns, aber maximal bezogen auf die ersten 36.400 € Gewinn. Das ergibt einen Höchst-Grundfreibetrag von:

36.400 € × 15 % = 5.460 €

Dieser Betrag wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt — du musst ihn in der Steuererklärung zwar eintragen, aber keine Belege oder Investitionsnachweise erbringen.

Wichtige Einschränkungen

  • Der Grundfreibetrag gilt nur bis zu einem Gewinn von 36.400 €. Für den darüber hinausgehenden Gewinn gibt es den Grundfreibetrag nicht mehr.
  • Der Grundfreibetrag und der investitionsbedingte GFB zusammen dürfen 33.931 € insgesamt nicht übersteigen.
  • Bei Pauschalierung (z. B. Basispauschalierung) kann der GFB eingeschränkt sein.

Fazit: Wenn dein Gewinn 36.400 € nicht übersteigt, brauchst du nichts weiter zu tun — der Grundfreibetrag von 5.460 € wird automatisch angesetzt.


Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Wie funktioniert er?

Ab einem Gewinn von über 36.400 € greift der investitionsbedingte GFB. Dieser Teil erfordert, dass du in begünstigte Wirtschaftsgüter investierst — und zwar im selben Wirtschaftsjahr, für das du den GFB geltend machst.

Das Prinzip: Für jeden Euro, den du in begünstigte Wirtschaftsgüter investierst, kannst du bis zu 15 % deines Gewinns (über 36.400 €) von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen.

Gestaffelte Sätze für den investitionsbedingten GFB 2026

Gewinnstaffel GFB-Satz
Bis 36.400 € 15 % (Grundfreibetrag)
36.400 € bis 232.500 € 13 %
232.500 € bis 583.500 € 7 %
Über 583.500 € 4,5 %

Der Gesamthöchstbetrag des GFB (Grund + investitionsbedingt) beträgt 33.931 € pro Jahr.

Wie funktioniert der Nachweis?

Du must in der Steuererklärung (Formular E1a) die getätigten Investitionen eintragen. Die Wertpapiere oder Anlagegüter müssen zum Jahresende in deinem Betriebsvermögen sein. Bei Wertpapieren heißt das: bis spätestens 31. Dezember im jeweiligen Steuerjahr angeschafft.


Beispielrechnung: GFB bei verschiedenen Gewinnen

Bei 30.000 € Jahresgewinn

  • Gewinn liegt unter 36.400 € → nur Grundfreibetrag
  • GFB: 30.000 € × 15 % = 4.500 €
  • Steuerpflichtiger Gewinn nach GFB: 25.500 €
  • Steuerersparnis (Grenzsteuersatz ~35 %): ca. 1.575 €

Bei 50.000 € Jahresgewinn

  • Grundfreibetrag: 36.400 € × 15 % = 5.460 €
  • Investitionsbedingter GFB (für 13.600 € über der Grenze): 13.600 € × 13 % = 1.768 €
  • Gesamt-GFB: 7.228 € (wenn entsprechende Investitionen getätigt werden)
  • Steuerpflichtiger Gewinn nach GFB: 42.772 €
  • Steuerersparnis (Grenzsteuersatz ~42 %): ca. 3.036 €

Bei 80.000 € Jahresgewinn

  • Grundfreibetrag: 36.400 € × 15 % = 5.460 €
  • Investitionsbedingter GFB (für 43.600 € × 13 %): 5.668 €
  • Gesamt-GFB: 11.128 € (wenn entsprechende Investitionen getätigt werden)
  • Steuerpflichtiger Gewinn nach GFB: 68.872 €
  • Steuerersparnis (Grenzsteuersatz ~48 %): ca. 5.341 €

Diese Berechnungen sind Näherungen und berücksichtigen keine weiteren Absetzbeträge. Der tatsächliche Steuervorteil hängt von deiner Gesamtsituation ab.


Welche Investitionen sind begünstigt?

Für den investitionsbedingten GFB kommen zwei Kategorien in Frage:

1. Begünstigte Wertpapiere

Das sind Anleihen und ähnliche Wertpapiere, die:

  • auf Euro lauten
  • in Österreich oder der EU begeben werden
  • eine Restlaufzeit von mindestens 4 Jahren haben

In der Praxis erfüllen vor allem österreichische Staatsanleihen und bestimmte Bankanleihen (z. B. von Raiffeisen, BAWAG, Erste) diese Kriterien. Aktien und Aktienfonds sind nicht begünstigt.

Wichtig: Die Wertpapiere müssen in einem Betriebsvermögen gehalten werden — also auf einem Depot, das deinem Unternehmen zugeordnet ist, nicht auf deinem privaten Depot.

2. Unbebaute Grundstücke und Gebäude (körperliche Wirtschaftsgüter)

Alternativ können auch bestimmte körperliche Wirtschaftsgüter als Basis dienen, wenn sie:

  • eine Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren haben
  • im Inland (oder EU/EWR) betrieben werden

Typische Beispiele: Büroeinrichtung, Maschinen, IT-Equipment — sofern sie im Betrieb genutzt werden und die Mindestnutzungsdauer erfüllen. PKW sind grundsätzlich ausgeschlossen (mit wenigen Ausnahmen für Nutzfahrzeuge).

Behaltefrist

Wertpapiere und Wirtschaftsgüter, die für den GFB angesetzt wurden, müssen mindestens 4 Jahre im Betriebsvermögen bleiben. Verkaufst du früher, muss der GFB nachversteuert werden.


GFB und Verlustjahre: Was passiert?

Der Gewinnfreibetrag setzt einen positiven Gewinn voraus. Bei einem Verlust oder einem Nullgewinn gibt es keinen GFB. Das klingt logisch, hat aber eine praktische Implikation:

Der GFB kann nicht "vorgetragen" werden. Wenn du in einem Jahr wenig verdienst und den GFB nicht voll ausschöpfst, verfällt dieser Vorteil. Es gibt keine Möglichkeit, den nicht genutzten GFB ins nächste Jahr mitzunehmen.

Was du bei schwachem Jahr tun kannst

Wenn dein Gewinn in einem Jahr sehr niedrig ist:

  • Den investitionsbedingten GFB nur dann geltend machen, wenn du tatsächlich in begünstigte Wertpapiere investiert hast
  • Im nächsten starken Jahr gezielt Investitionen planen, um den GFB auszuschöpfen
  • Die Investitionsstrategie am besten im Oktober/November des laufenden Jahres mit deinem Steuerberater besprechen — dann weißt du, wie hoch dein Gewinn voraussichtlich sein wird

Häufige Fragen

Muss ich den Grundfreibetrag in der Steuererklärung eintragen? Ja. Der Grundfreibetrag wird nicht automatisch angesetzt — du musst ihn im Formular E1a in der entsprechenden Zeile eintragen. Er ergibt sich automatisch aus dem eingetragenen Gewinn, wird aber nur berücksichtigt, wenn du das Feld ausfüllst.

Was passiert, wenn ich die Wertpapiere vor 4 Jahren verkaufe? Der für diese Wertpapiere angesetzte GFB muss im Verkaufsjahr nachversteuert werden. Das erhöht dann deinen steuerpflichtigen Gewinn in jenem Jahr.

Kann ich den GFB auch bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nutzen? Ja. Der GFB steht sowohl EAR-Unternehmern als auch Bilanzierern zu. Er ist an keine bestimmte Gewinnermittlungsart gebunden.

Kann ich Investitionen aus einem früheren Jahr für den aktuellen GFB nutzen? Nein. Die Investitionen müssen im selben Wirtschaftsjahr getätigt werden, für das du den GFB geltend machst. Vorjahres-Investitionen zählen nicht.

Gibt es den GFB auch für Kapitalgesellschaften (GmbH)? Nein. Der Gewinnfreibetrag gilt nur für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften. Eine GmbH kann ihn nicht in Anspruch nehmen.

Wie hoch ist der maximale GFB 2026? Der Gesamthöchstbetrag beträgt 33.931 € pro Jahr. Um diesen vollständig auszuschöpfen, brauchst du einen Gewinn von mindestens ca. 232.500 € und entsprechende Investitionen.


Fazit

Der Gewinnfreibetrag ist ein legaler, einfacher und effektiver Weg, als Selbstständiger Steuern zu sparen. Bis 36.400 € Gewinn passiert das ohnehin automatisch — darüber lohnt es sich, rechtzeitig in begünstigte Wertpapiere zu investieren. Wer den GFB ignoriert, lässt bares Geld liegen.


→ Einnahmen und Ausgaben mit KiwiAgent im Blick behalten — damit du am Jahresende weißt, wie hoch dein Gewinn ist und welche Investitionen sich noch lohnen, um den Gewinnfreibetrag voll auszuschöpfen.

Belehrung

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieses Artikels kann keine Gewähr geleistet werden. Der Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.

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