Wie berechnet sich die SVS-Sozialversicherung für Selbstständige?
Selbstständige und Gewerbetreibende in Österreich sind bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) pflichtversichert. Anders als bei unselbstständig Erwerbstätigen zahlt der Selbstständige sowohl den Dienstnehmer- als auch den Dienstgeberanteil allein. Die Beitragsgrundlage richtet sich nach dem tatsächlichen Gewinn laut Steuerbescheid — mit einer gesetzlichen Mindestbeitragsgrundlage nach unten.
Beitragsgrundlage und Mindestbeitrag 2026
Die monatliche Beitragsgrundlage entspricht dem Jahresgewinn geteilt durch zwölf, mindestens jedoch der gesetzlichen Mindestbeitragsgrundlage von € 518,44 monatlich (Stand 2026). Das bedeutet: Auch wer kaum Gewinn erwirtschaftet, zahlt einen Mindestbeitrag von rund € 193 pro Monat (ohne Unfallversicherung).
Wichtig: Die SVS arbeitet zunächst auf Basis von vorläufigen Beiträgen, die nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheids nachjustiert werden. Wer im Vorjahr höhere Gewinne hatte, kann mit höheren Vorauszahlungen rechnen.
SVS-Beitragssätze 2026 im Überblick
Pensionsversicherung
18,5 %
Krankenversicherung
6,8 %
Selbstständigenvorsorge
1,53 %
Unfallversicherung (Fixbetrag)
€ 155,40 / Jahr
Gesamt (ohne Mindestbeitrag)
ca. 26,83 % + Fixbetrag
Einkommensteuer 2026: Progressiver Tarif
Die Einkommensteuer in Österreich wird auf das zu versteuernde Einkommen (ZvE) berechnet — also auf den Gewinn abzüglich SVS-Beiträge und gegebenenfalls Gewinnfreibetrag. Der Tarif ist progressiv: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz auf den jeweiligen Einkommensteil.
bis € 13.308
0 %
€ 13.308 – € 21.617
20 %
€ 21.617 – € 31.736
30 %
€ 31.736 – € 62.080
41 %
€ 62.080 – € 93.120
48 %
€ 93.120 – € 1.000.000
50 %
über € 1.000.000
55 %
Gewinnfreibetrag: Steuerersparnis für Selbstständige
Der Gewinnfreibetrag (GFB) ist ein steuerlicher Vorteil, der ausschließlich natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zusteht. Er besteht aus zwei Teilen:
Basisteil: 15 % des Gewinns, maximal auf einen Gewinn von € 36.400. Das ergibt eine maximale Steuerersparnis von € 5.460 — ohne Investitionsnachweis, für jeden anspruchsberechtigten Steuerpflichtigen automatisch anwendbar.
Investitionsbedingter Teil: Für Gewinne über € 36.400 kann ein weiterer GFB geltend gemacht werden — allerdings nur gegen Nachweis von begünstigten Investitionen (z. B. Wertpapiere, Gebäude). Dieser Teil ist in unserem Rechner vereinfachend nicht enthalten.
Tipps zur Steuer- und SV-Optimierung
Rücklage für SVS und ESt bilden
Empfehlenswert ist es, monatlich mindestens 30–40 % des Nettoumsatzes (bei niedriger Kostenbasis) beiseite zu legen. Das vermeidet unangenehme Überraschungen bei der Nachzahlung.
Gewinnfreibetrag nicht vergessen
Der Basisanteil des GFB steht automatisch zu, muss aber in der Steuererklärung (Formular E1a) ausgewiesen werden. Steuerberater erinnern daran routinemäßig.
Freiwillige Höherversicherung prüfen
Wer für ein höheres Pensionsrecht vorsorgen möchte, kann bei der SVS freiwillig höhere Beiträge leisten. Das erhöht zwar die laufenden Kosten, kann aber langfristig die Pension verbessern.
Vorauszahlungen aktiv steuern
Bei deutlich höheren oder niedrigeren Gewinnen als im Vorjahr empfiehlt sich ein Antrag auf Anpassung der SVS-Vorschreibung, um Liquiditätsengpässe oder zu hohe Vorauszahlungen zu vermeiden.
Kleinunternehmerregelung prüfen
Wer unter der Umsatzgrenze von € 55.000 bleibt (Nettoumsatz), kann von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren. Das ändert nichts an der SVS-Pflicht, vereinfacht aber die Buchhaltung erheblich.
Häufige Fragen zur SVS und Einkommensteuer
Wann beginnt die SVS-Pflichtversicherung?
Grundsätzlich mit Beginn der gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit, also mit Anmeldung beim Gewerberegister oder Finanzamt. Eine rückwirkende Versicherung für das gesamte Gründungsjahr ist möglich.
Kann ich die SVS-Beiträge als Betriebsausgabe absetzen?
Nein. SVS-Beiträge zählen zu den Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und sind beim Gewinn bereits abgezogen (da sie das Einkommen des Selbstständigen mindern, nicht als Betriebsausgabe). In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden sie als Sonderausgaben angesetzt.
Gilt die Berechnung auch für GmbH-Gesellschafter?
Nein. Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH unterliegen anderen Regeln. Je nach Beteiligungshöhe und Stellung fallen Dienstnehmerbeiträge nach ASVG oder SVS-Beiträge an. Für GmbH-Strukturen empfehlen wir unbedingt einen Steuerberater.
Was sind vorläufige vs. endgültige SVS-Beiträge?
Die SVS schreibt zunächst vorläufige Beiträge vor, die auf Basis des zuletzt veranlagten Einkommens geschätzt werden. Nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheids erfolgt eine Nachbemessung. Wer mehr verdient als erwartet, zahlt eine Nachzahlung; wer weniger verdient, bekommt eine Rückerstattung.
Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den gesetzlichen Regelungen für das Steuerjahr 2026. Dennoch übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen. Diese Seite ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder die SVS.
