KiwiAgent Logo
AnmeldenKostenlos starten
Rechnung

Von KiwiAgent Redaktion

Aktualisiert am 27.05.2026

5 Minuten Lesezeit

Angebot vs. Rechnung: Unterschied und wann du was brauchst

Was ist der rechtliche Unterschied zwischen Angebot und Rechnung? Wann wird ein Angebot zur Rechnung — und wann nicht?

Angebot und Rechnung im Vergleich — Unterschiede erklärt

In der täglichen Praxis werden Angebot und Rechnung manchmal verwechselt oder ihre Funktionen vermischt. Das kann zu Missverständnissen führen — oder im schlimmsten Fall dazu, dass du eine Leistung in Rechnung stellst, bevor der Auftrag überhaupt zustande gekommen ist. Hier ist der Unterschied klar erklärt.

TL;DR: Ein Angebot ist eine Einladung zum Vertragsabschluss — es entsteht noch keine Zahlungspflicht. Erst wenn der Kunde das Angebot annimmt, kommt ein Vertrag zustande. Die Rechnung kommt danach: Sie fordert die vereinbarte Zahlung nach Erbringung der Leistung.

Das Angebot: Einladung zum Vertragsabschluss

Ein Angebot (auch: Offert oder Kostenvoranschlag) ist ein einseitiges rechtsgeschäftliches Erklärungsstück — du teilst dem Kunden mit, zu welchen Bedingungen du eine Leistung erbringen würdest.

Rechtlich ist das Angebot nach österreichischem Recht (§ 861 ABGB) ein Antrag zum Abschluss eines Vertrags. Es verpflichtet dich, das Angebot für eine bestimmte Zeit aufrechtzuerhalten — sobald der Kunde es annimmt, ist der Vertrag perfekt.

Was ein Angebot typischerweise enthält:

  • Beschreibung der Leistung oder Lieferung
  • Preis (netto + MwSt.)
  • Gültigkeitsdatum
  • Deine Kontaktdaten und ggf. AGB

Das Angebot begründet keine Zahlungspflicht. Es ist eine Willenserklärung, kein Zahlungsbegehren.

Die Rechnung: Forderung nach Leistungserbringung

Eine Rechnung ist das Dokument, das du nach Abschluss eines Auftrags oder nach Lieferung einer Ware ausstellst. Sie fordert den vereinbarten Betrag ein und muss — im Gegensatz zu einem Angebot — alle gesetzlichen Pflichtangaben nach § 11 UStG enthalten, damit der Empfänger den Vorsteuerabzug geltend machen kann.

Pflichtangaben auf einer Rechnung (§ 11 UStG):

  • Name und Adresse beider Parteien
  • Leistungsbeschreibung und -datum
  • Entgelt, Steuersatz, Umsatzsteuerbetrag
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • UID-Nummer des leistenden Unternehmens

Ein Angebot braucht diese Angaben nicht — es ist kein steuerrechtliches Dokument.

Wann wird ein Angebot zur Rechnung?

Nie automatisch. Ein Angebot wird nicht zur Rechnung, auch wenn der Kunde sagt „passt, machen wir so". Es gibt immer zwei getrennte Schritte:

  1. Angebot → Vertragsabschluss: Wenn der Kunde das Angebot annimmt (schriftlich, mündlich oder durch Handlung), entsteht ein Vertrag.
  2. Leistungserbringung → Rechnung: Erst nach Erbringung der vereinbarten Leistung stellst du die Rechnung aus.

Ein Angebot kann als Grundlage für die Rechnung dienen — du übernimmst Leistungsbeschreibung und Preise. Aber die Rechnung ist ein neues, eigenständiges Dokument mit eigenem Datum und eigener Rechnungsnummer.

Ausnahme Anzahlung: Wenn du vor Leistungserbringung eine Anzahlung verlangst, stellst du eine Anzahlungsrechnung aus — das ist bereits eine Rechnung, aber für eine noch nicht vollständig erbrachte Leistung. Auch hier: Das Angebot selbst wird nicht zur Rechnung.

Bindungswirkung eines Angebots

Wenn du ein Angebot verschickst, bist du daran für eine bestimmte Zeit gebunden. Wie lange?

  • Mit Fristangabe: bis zum angegebenen Datum
  • Ohne Fristangabe: nach österreichischem Recht eine „angemessene Frist" — in der Praxis werden 14 Tage als Richtwert für Geschäftskunden angenommen (je nach Branche und Auftragsgröße auch kürzer oder länger)

Das bedeutet: Wenn du ein Angebot ohne Fristangabe versendest und der Kunde sich nach 3 Monaten meldet und sagt „ich nehme es an", bist du nicht mehr gebunden — du kannst aber freiwillig am Preis festhalten.

Tipp: Gib immer ein Gültigkeitsdatum an. Das schützt dich vor Preissteigerungen (Material, Subunternehmer) und schafft Klarheit für beide Seiten.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

  • Angebot: Vor Vertragsabschluss · keine Zahlungspflicht · kein Vorsteuerabzug möglich · keine Pflichtangaben nach UStG · befristete Bindungswirkung
  • Rechnung: Nach Leistungserbringung · begründet Zahlungsforderung · Grundlage für Vorsteuerabzug · Pflichtangaben nach § 11 UStG · wird in der Buchhaltung erfasst

Häufige Fragen

Muss ich ein Angebot stellen, bevor ich eine Rechnung schicke? Nein. Ein Angebot ist keine gesetzliche Pflicht. Bei kleineren Aufträgen oder Stammkunden wird oft direkt ein Auftrag erteilt, ohne formales Angebot. Das Angebot schützt aber beide Seiten bei komplexeren oder größeren Aufträgen.

Kann ein Angebot schon wie eine Rechnung aussehen? Ja, technisch schon — aber es sollte klar als „Angebot" oder „Kostenvoranschlag" bezeichnet sein, damit keine Verwechslung entsteht. Ein Dokument, das als „Rechnung" bezeichnet ist, gilt auch als Rechnung — mit allen steuerrechtlichen Konsequenzen.

Was passiert, wenn der Kunde ein Angebot ablehnt? Gar nichts — du hast keinen Anspruch auf Zahlung. Das Angebot war eine unverbindliche Einladung, du trägst das Risiko, dass die Leistung nicht bestellt wird.

Kann ich nachträglich einen höheren Preis verrechnen als im Angebot angegeben? Grundsätzlich nein, wenn der Kunde das Angebot angenommen hat. Ausnahme: vereinbarte Regiearbeiten, nachträgliche Leistungsänderungen oder wenn das Angebot bereits einen Änderungsvorbehalt enthält. Solche Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden.


→ Rechnungen und Mahnungen einfach mit KiwiAgent verwalten

Belehrung

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieses Artikels kann keine Gewähr geleistet werden. Der Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.

Rechnungen direkt mit KiwiAgent erstellen

Kostenlos starten — Rechnungen nach österreichischem Recht, PDF-Export, USt.-Behandlung und Kleinunternehmerregelung inklusive.

Rechnung erstellen

Weitere Artikel

Gewinnfreibetrag 2026 berechnen: So sparst du als Selbstständiger Steuern

KiwiAgent Redaktion · 7 Min. Lesezeit

SV-Beitrag berechnen Österreich 2026: Formel, Sätze & Tipps

KiwiAgent Redaktion · 9 Min. Lesezeit

Alle Artikel