Ein Gewerbe anzumelden ist in Österreich unkompliziert. Wer selbstständig tätig sein möchte und keine freiberufliche oder neue Selbstständige Tätigkeit ausübt, braucht eine Gewerbeberechtigung — die Anmeldung geht online in wenigen Minuten.
Das Wichtigste kurz:
- Online-Anmeldung über das USP (usp.gv.at) mit Handy-Signatur oder ID Austria in wenigen Minuten
- Gewerbeberechtigung gilt ab dem Eingang der Anmeldung — kein Warten auf Bescheid nötig
- Mit der Anmeldung entstehen automatisch WKO-Mitgliedschaft und SVS-Pflichtversicherung
- Freie Berufe (Ärzte, Anwälte, Journalisten) brauchen kein Gewerbe
Ob du ein Gewerbe oder eine neue Selbstständige Tätigkeit brauchst, hängt von deiner konkreten Tätigkeit ab. Im Zweifel hilft die Wirtschaftskammer.
Wann brauche ich ein Gewerbe?
Ein Gewerbe ist notwendig, wenn du eine selbstständige, regelmäßige Tätigkeit ausübst, die nicht als freier Beruf oder neue Selbstständige gilt.1
Typische Gewerbe: Handwerk (Tischler, Elektriker, Maler), Handel, Gastronomie, Reinigung, Fotografie, IT-Dienstleistungen.
Keine Gewerbepflicht besteht z. B. für: Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Journalisten, Künstler (unter bestimmten Voraussetzungen) und viele andere freie Berufe.
Was brauche ich für die Anmeldung?
Für eine Gewerbeanmeldung brauchst du:2
- Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Meldezettel (Hauptwohnsitz in Österreich)
- Bei bestimmten Gewerben: Nachweise über Qualifikationen (z. B. Meisterbrief, Befähigungsnachweis)
- Bei juristischen Personen: Firmenbuchauszug
Wie läuft die Anmeldung ab?
Online (empfohlen):
- Auf usp.gv.at anmelden (Handy-Signatur oder ID Austria)
- „Gewerbeanmeldung" wählen
- Tätigkeit beschreiben und Angaben ausfüllen
- Anmeldung abschicken — die Berechtigung gilt ab Eingang der Anmeldung
Persönlich:
Alternativ beim zuständigen Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft am Betriebsstandort.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Kosten variieren je nach Gewerbe:3
| Posten | Betrag (ca.) |
|---|---|
| Bundesverwaltungsabgabe | 0 € bei einfachen Gewerben |
| Anmeldegebühr Magistrat | 0–50 € je nach Gemeinde |
| WKO-Grundumlage (jährlich) | ab ca. 100 €/Jahr |
| Pflichtversicherung SVS | ab ca. 175 €/Monat (einkommensabhängig) |
Die Anmeldung selbst ist oft kostenlos — laufende Kosten entstehen durch die Pflichtmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer und die Sozialversicherung.
Was passiert nach der Anmeldung?
Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du automatisch:
- Pflichtmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
- Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS)
- Steuernummer vom Finanzamt (falls noch nicht vorhanden)
Häufige Fragen
Kann ich ein Gewerbe ohne österreichischen Staatsbürger anmelden? Ja, EU-Bürger können ein Gewerbe in Österreich anmelden. Für Drittstaatsangehörige gelten besondere Voraussetzungen.
Kann ich mehrere Gewerbe gleichzeitig haben? Ja. Du kannst mehrere Gewerbeberechtigungen parallel besitzen — jede muss separat angemeldet werden.
Muss ich sofort nach der Gründung Steuern zahlen? Einkommensteuer wird erst nach der Einkommensteuererklärung fällig. Die SVS-Beiträge laufen aber ab dem ersten Monat.
Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung? Die Gewerbeberechtigung gilt ab dem Eingang der vollständigen Anmeldung — du musst nicht auf einen Bescheid warten. Bei der Online-Anmeldung über das USP passiert das sofort.
Was ist der Unterschied zwischen einem freien und einem reglementierten Gewerbe? Bei einem freien Gewerbe brauchst du keinen Befähigungsnachweis — du meldest es einfach an. Bei einem reglementierten Gewerbe (z. B. Elektriker, Tischler, Versicherungsmakler) musst du einen Befähigungsnachweis erbringen, z. B. einen Meisterbrief oder entsprechende Berufserfahrung.
Kann ich ein Gewerbe nebenberuflich betreiben? Ja. Du kannst ein Gewerbe auch neben einem Angestelltenverhältnis betreiben. Prüf aber deinen Dienstvertrag auf Nebentätigkeitsklauseln und beachte, dass bei Überschreiten der SVS-Grenze Beiträge fällig werden.
Wann muss ich mein Gewerbe abmelden? Wenn du die Tätigkeit dauerhaft einstellst, meldest du das Gewerbe bei der Gewerbebehörde (USP oder Magistrat) ab. Läufst du weiter als Unternehmer, solltest du das zeitnah tun — sonst laufen WKO-Umlagen und SVS-Beiträge weiter.
Footnotes
-
Wirtschaftskammer Österreich, "Gewerbeanmeldung", https://www.wko.at/service/gewerbeanmeldung.html ↩
-
Unternehmensserviceportal, "Gewerbe anmelden", https://www.usp.gv.at/themen/unternehmen-gruenden/gewerbe-anmelden.html ↩
-
Wirtschaftskammer Österreich, "Kosten der Gewerbeanmeldung", https://www.wko.at/service/gruendung/kosten-gruendung.html ↩

