Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung im österreichischen Umsatzsteuerrecht: Wer unterhalb einer bestimmten Umsatzgrenze bleibt, muss keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Das Wichtigste kurz:
- Kleinunternehmer: Nettoumsatz bis 55.000 € pro Kalenderjahr (seit 2024)
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, kein Vorsteuerabzug, keine UVA
- Pflichthinweis auf jeder Rechnung: „Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet"
- Einmaliges Überschreiten um max. 15 % innerhalb von 5 Jahren ist unschädlich
Kleinunternehmer fakturieren ohne Umsatzsteuerausweis — können dafür aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Wer gilt als Kleinunternehmer?
Als Kleinunternehmer gilt, wer im Veranlagungsjahr einen Nettoumsatz von höchstens 55.000 Euro erzielt.1 Diese Grenze gilt seit 2024 und wurde gegenüber dem früheren Wert von 35.000 Euro deutlich angehoben.
Die Grenze bezieht sich auf den Jahresumsatz netto — also ohne Umsatzsteuer. Maßgeblich ist das Kalenderjahr.
Was bedeutet die Regelung konkret?
Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet:
- stellt keine Umsatzsteuer auf Rechnungen aus
- gibt keine Umsatzsteuervoranmeldung ab
- kann keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen
- muss auf Rechnungen einen Hinweis auf die Steuerbefreiung einfügen
Der Hinweis auf Kleinunternehmer-Rechnungen lautet sinngemäß: „Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Wann lohnt sich ein Verzicht auf die Regelung?
Ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung kann sinnvoll sein, wenn:
- du viele umsatzsteuerpflichtige Eingangsrechnungen hast (z. B. Equipment, Büro, Software) und die Vorsteuer abziehen möchtest
- deine Kunden vorwiegend Unternehmer sind, die die ausgewiesene Umsatzsteuer ohnehin als Vorsteuer geltend machen können
- du absehbar die Grenze überschreitest und einen sauberen Übergang planst
Der Verzicht bindet dich für fünf Kalenderjahre.1
Was passiert beim Überschreiten der Grenze?
Wenn der Umsatz die 55.000-Euro-Grenze überschreitet, endet die Befreiung. Du wechselst in die Regelbesteuerung und musst ab diesem Zeitpunkt Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
Ein einmaliges Überschreiten um maximal 15 Prozent innerhalb von fünf Jahren ist unschädlich — die Befreiung bleibt in diesem Fall erhalten.1
Häufige Fragen
Muss ich beim Finanzamt beantragen, Kleinunternehmer zu sein? Nein. Die Regelung gilt automatisch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Du musst aber die Grenze selbst im Blick behalten.
Gilt die Grenze pro Unternehmen oder pro Person? Pro steuerpflichtige Person. Wer mehrere Tätigkeiten ausübt, zählt die Umsätze zusammen.
Kann ich als Kleinunternehmer trotzdem eine UID-Nummer haben? Ja. Eine UID-Nummer kann auch von Kleinunternehmern beantragt werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, solange keine innergemeinschaftlichen Leistungen erbracht werden.
Zahle ich als Kleinunternehmer keine Einkommensteuer? Doch. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Einkommensteuer zahlst du auf deinen Gewinn — unabhängig davon, ob du Kleinunternehmer bist oder nicht.
Was bedeutet es, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten? Du optierst freiwillig zur Regelbesteuerung. Das heißt: Du weist Umsatzsteuer aus und kannst dafür Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen. Der Verzicht bindet dich für fünf Kalenderjahre — danach kannst du wieder wechseln.
Wie berechne ich, ob ich unter die 55.000-€-Grenze falle? Maßgeblich ist der Nettoumsatz im Kalenderjahr — also die Summe deiner ausgestellten Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Umsätze, die steuerfrei sind (z. B. bestimmte innergemeinschaftliche Lieferungen), sind grundsätzlich mitzuzählen. Im Zweifel lässt du das von einem Steuerberater prüfen.
Footnotes
-
Bundesministerium für Finanzen, "Kleinunternehmerregelung", https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/selbststaendig-unternehmen/umsatzsteuer/kleinunternehmerregelung.html ↩ ↩2 ↩3

