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Von KiwiAgent Redaktion

Aktualisiert am 05.05.2026

4 Minuten Lesezeit

Rechnung Pflichtangaben Österreich: Was muss auf einer Rechnung stehen?

Alle Pflichtangaben einer Rechnung nach österreichischem Umsatzsteuerrecht — von der UID-Nummer bis zur Rechnungsnummer, mit typischen Fehlern und Checkliste.

Dokument mit Pflichtangaben auf einer österreichischen Rechnung

Eine Rechnung in Österreich ist ein Steuerdokument. Fehlen Pflichtangaben, kann der Empfänger die Vorsteuer nicht abziehen — und du als Aussteller musst möglicherweise nachbessern.

Das Wichtigste kurz:

  • Pflichtangaben nach § 11 UStG: beide Parteien mit Name/Adresse, Leistung, Datum, Netto, Steuersatz, Brutto, UID und Rechnungsnummer
  • Kleinbetragsrechnungen bis 400 € brutto dürfen vereinfacht ausgestellt werden
  • Bei Rechnungen über 10.000 € an Unternehmer kommt die UID-Nummer des Empfängers dazu
  • Fehlt eine Pflichtangabe, verliert der Kunde das Recht auf Vorsteuerabzug

Praxisregel: Lieber einmal zu viel angeben als einmal zu wenig. Eine vollständige Rechnung schützt beide Seiten.

Die Pflichtangaben nach § 11 UStG

Folgende Angaben müssen auf jeder Rechnung stehen, die du als Unternehmer in Österreich austellst:1

  1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  3. Menge und Bezeichnung der Lieferung oder Art und Umfang der Leistung
  4. Leistungsdatum oder Leistungszeitraum
  5. Entgelt (Nettobetrag), aufgeschlüsselt nach Steuersatz
  6. Steuersatz (0 %, 10 %, 13 % oder 20 %)
  7. Umsatzsteuerbetrag — oder Hinweis auf Steuerbefreiung
  8. Ausstellungsdatum
  9. Fortlaufende Rechnungsnummer
  10. UID-Nummer des leistenden Unternehmers

Bei Rechnungen über 10.000 Euro brutto kommt hinzu:

  1. UID-Nummer des Empfängers, wenn dieser ein Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht

Kleinbetragsrechnungen: vereinfachte Angaben bis 400 Euro

Rechnungen bis 400 Euro brutto dürfen vereinfacht ausgestellt werden.2 Dabei können entfallen:

  • Name und Adresse des Empfängers
  • UID-Nummer des Ausstellers
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Aufschlüsselung nach Netto und Steuer (Bruttobetrag mit Steuersatz reicht)

Trotzdem ist eine vollständige Rechnung auch bei kleinen Beträgen empfehlenswert — sie vereinfacht die Ablage und spart Rückfragen.

Steuersätze in Österreich

Steuersatz Typische Anwendung
20 % Regelsteuersatz, gilt für die meisten Lieferungen und Leistungen
13 % Kultur, Sport, Pflanzen, Saatgut, Holz
10 % Lebensmittel, Bücher, Personenbeförderung, Wohnraummiete
0 % Bestimmte internationale Leistungen, innergemeinschaftliche Lieferungen

Typische Fehler und wie du sie vermeidest

Fehler Besserer Ablauf
UID-Nummer vergessen Stammdaten einmalig vollständig hinterlegen
Leistung zu vage beschrieben Leistung und Zeitraum immer konkret angeben
Doppelte Rechnungsnummer Nummernsystem automatisch oder nach Schema führen
Falscher Steuersatz Steuersatz je Leistungsart vorab klären
Brutto statt Netto angegeben Netto, Steuersatz und Brutto immer getrennt ausweisen

Checkliste vor dem Versand

Bevor du eine Rechnung sendest, prüfe kurz:

  • Name und Adresse beider Parteien vollständig?
  • Leistung konkret beschrieben mit Datum oder Zeitraum?
  • Nettobetrag, Steuersatz und Bruttobetrag korrekt?
  • Rechnungsnummer eindeutig und fortlaufend?
  • UID-Nummer des Ausstellers vorhanden?
  • Bei Kleinunternehmer: Hinweis auf Steuerbefreiung vorhanden?

Häufige Fragen

Was passiert, wenn eine Pflichtangabe auf der Rechnung fehlt? Der Empfänger kann die Vorsteuer nicht abziehen. Du als Aussteller musst die Rechnung berichtigen oder eine neue ausstellen. Eine fehlende UID-Nummer oder Rechnungsnummer kann die gesamte Rechnung steuerrechtlich entwerten.

Welche Steuersätze gelten in Österreich? Es gibt vier Steuersätze: 20 % (Regelsteuersatz für die meisten Leistungen), 13 % (z. B. Kultur, Sport, Pflanzen), 10 % (z. B. Lebensmittel, Bücher, Wohnraummiete) und 0 % für bestimmte internationale Leistungen. Bei Unsicherheit über den richtigen Satz hilft ein Steuerberater.

Muss ich Netto und Brutto getrennt ausweisen? Ja. Bei Rechnungen über 400 € brutto müssen Nettobetrag, Steuersatz und Umsatzsteuerbetrag getrennt ausgewiesen werden. Nur bei Kleinbetragsrechnungen reicht der Bruttobetrag mit Steuersatzangabe.

Wie viele Pflichtangaben hat eine normale Rechnung? Zehn — bei Rechnungen über 400 €. Kommt eine B2B-Rechnung über 10.000 € dazu, sind es elf (zusätzlich die UID des Empfängers). Kleinbetragsrechnungen bis 400 € kommen mit deutlich weniger aus.

Darf ich die Rechnung handschriftlich ausstellen? Ja, das ist gesetzlich nicht verboten. Aber handschriftliche Rechnungen sind fehleranfällig, schwer zu archivieren und machen eine ordentliche Nummerierung aufwendig. Eine einfache Rechnungssoftware spart Zeit und Fehler.

Footnotes

  1. Unternehmensserviceportal, "Formerfordernisse einer Rechnung", https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/vorsteuerabzug-und-rechnung/formerfordernisse.html

  2. Unternehmensserviceportal, "Kleinbetragsrechnungen", https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/vorsteuerabzug-und-rechnung/kleinbetragsrechnungen.html

Belehrung

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieses Artikels kann keine Gewähr geleistet werden. Der Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.

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