Eine Rechnung in Österreich ist ein Steuerdokument. Fehlen Pflichtangaben, kann der Empfänger die Vorsteuer nicht abziehen — und du als Aussteller musst möglicherweise nachbessern.
Das Wichtigste kurz:
- Pflichtangaben nach § 11 UStG: beide Parteien mit Name/Adresse, Leistung, Datum, Netto, Steuersatz, Brutto, UID und Rechnungsnummer
- Kleinbetragsrechnungen bis 400 € brutto dürfen vereinfacht ausgestellt werden
- Bei Rechnungen über 10.000 € an Unternehmer kommt die UID-Nummer des Empfängers dazu
- Fehlt eine Pflichtangabe, verliert der Kunde das Recht auf Vorsteuerabzug
Praxisregel: Lieber einmal zu viel angeben als einmal zu wenig. Eine vollständige Rechnung schützt beide Seiten.
Die Pflichtangaben nach § 11 UStG
Folgende Angaben müssen auf jeder Rechnung stehen, die du als Unternehmer in Österreich austellst:1
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Menge und Bezeichnung der Lieferung oder Art und Umfang der Leistung
- Leistungsdatum oder Leistungszeitraum
- Entgelt (Nettobetrag), aufgeschlüsselt nach Steuersatz
- Steuersatz (0 %, 10 %, 13 % oder 20 %)
- Umsatzsteuerbetrag — oder Hinweis auf Steuerbefreiung
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- UID-Nummer des leistenden Unternehmers
Bei Rechnungen über 10.000 Euro brutto kommt hinzu:
- UID-Nummer des Empfängers, wenn dieser ein Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht
Kleinbetragsrechnungen: vereinfachte Angaben bis 400 Euro
Rechnungen bis 400 Euro brutto dürfen vereinfacht ausgestellt werden.2 Dabei können entfallen:
- Name und Adresse des Empfängers
- UID-Nummer des Ausstellers
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Aufschlüsselung nach Netto und Steuer (Bruttobetrag mit Steuersatz reicht)
Trotzdem ist eine vollständige Rechnung auch bei kleinen Beträgen empfehlenswert — sie vereinfacht die Ablage und spart Rückfragen.
Steuersätze in Österreich
| Steuersatz | Typische Anwendung |
|---|---|
| 20 % | Regelsteuersatz, gilt für die meisten Lieferungen und Leistungen |
| 13 % | Kultur, Sport, Pflanzen, Saatgut, Holz |
| 10 % | Lebensmittel, Bücher, Personenbeförderung, Wohnraummiete |
| 0 % | Bestimmte internationale Leistungen, innergemeinschaftliche Lieferungen |
Typische Fehler und wie du sie vermeidest
| Fehler | Besserer Ablauf |
|---|---|
| UID-Nummer vergessen | Stammdaten einmalig vollständig hinterlegen |
| Leistung zu vage beschrieben | Leistung und Zeitraum immer konkret angeben |
| Doppelte Rechnungsnummer | Nummernsystem automatisch oder nach Schema führen |
| Falscher Steuersatz | Steuersatz je Leistungsart vorab klären |
| Brutto statt Netto angegeben | Netto, Steuersatz und Brutto immer getrennt ausweisen |
Checkliste vor dem Versand
Bevor du eine Rechnung sendest, prüfe kurz:
- Name und Adresse beider Parteien vollständig?
- Leistung konkret beschrieben mit Datum oder Zeitraum?
- Nettobetrag, Steuersatz und Bruttobetrag korrekt?
- Rechnungsnummer eindeutig und fortlaufend?
- UID-Nummer des Ausstellers vorhanden?
- Bei Kleinunternehmer: Hinweis auf Steuerbefreiung vorhanden?
Häufige Fragen
Was passiert, wenn eine Pflichtangabe auf der Rechnung fehlt? Der Empfänger kann die Vorsteuer nicht abziehen. Du als Aussteller musst die Rechnung berichtigen oder eine neue ausstellen. Eine fehlende UID-Nummer oder Rechnungsnummer kann die gesamte Rechnung steuerrechtlich entwerten.
Welche Steuersätze gelten in Österreich? Es gibt vier Steuersätze: 20 % (Regelsteuersatz für die meisten Leistungen), 13 % (z. B. Kultur, Sport, Pflanzen), 10 % (z. B. Lebensmittel, Bücher, Wohnraummiete) und 0 % für bestimmte internationale Leistungen. Bei Unsicherheit über den richtigen Satz hilft ein Steuerberater.
Muss ich Netto und Brutto getrennt ausweisen? Ja. Bei Rechnungen über 400 € brutto müssen Nettobetrag, Steuersatz und Umsatzsteuerbetrag getrennt ausgewiesen werden. Nur bei Kleinbetragsrechnungen reicht der Bruttobetrag mit Steuersatzangabe.
Wie viele Pflichtangaben hat eine normale Rechnung? Zehn — bei Rechnungen über 400 €. Kommt eine B2B-Rechnung über 10.000 € dazu, sind es elf (zusätzlich die UID des Empfängers). Kleinbetragsrechnungen bis 400 € kommen mit deutlich weniger aus.
Darf ich die Rechnung handschriftlich ausstellen? Ja, das ist gesetzlich nicht verboten. Aber handschriftliche Rechnungen sind fehleranfällig, schwer zu archivieren und machen eine ordentliche Nummerierung aufwendig. Eine einfache Rechnungssoftware spart Zeit und Fehler.
Footnotes
-
Unternehmensserviceportal, "Formerfordernisse einer Rechnung", https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/vorsteuerabzug-und-rechnung/formerfordernisse.html ↩
-
Unternehmensserviceportal, "Kleinbetragsrechnungen", https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/vorsteuerabzug-und-rechnung/kleinbetragsrechnungen.html ↩

