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Von KiwiAgent Redaktion

Aktualisiert am 28.05.2026

4 Minuten Lesezeit

Zahlungsziel auf Rechnungen in Österreich: Was ist gesetzlich erlaubt?

Wie lange darf ein Zahlungsziel auf einer Rechnung in Österreich sein? Gesetzliche Regeln, Tipps für schnellere Zahlung und Mahnfristen.

Zahlungsziel auf Rechnungen in Österreich

Das Zahlungsziel ist der Zeitraum, den du deinem Kunden für die Zahlung einräumst. Es klingt banal, ist aber einer der wichtigsten Punkte auf einer Rechnung — denn es bestimmt, ab wann du mahnen darfst und ab wann Verzugszinsen laufen. Wer das Zahlungsziel nicht aktiv formuliert, verlässt sich auf gesetzliche Regelungen, die nicht immer im eigenen Interesse liegen.

TL;DR: Ohne explizites Zahlungsziel gilt in Österreich eine Fälligkeit von 30 Tagen nach Rechnungslegung und Empfang der Leistung (§ 904 ABGB, für Unternehmer § 458 UGB). Du kannst abweichende Zahlungsziele vereinbaren — musst das aber klar auf der Rechnung festhalten.

Was ist das Zahlungsziel?

Das Zahlungsziel (auch: Zahlungsfrist oder Fälligkeitsdatum) ist der Zeitraum zwischen Rechnungsausstellung und dem Datum, bis zu dem die Zahlung eingehen muss. Gängige Formulierungen sind:

  • „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen"
  • „Fällig bis 30.06.2026"
  • „Netto 30 Tage"

Ohne eine solche Angabe wird der Betrag mit Zugang der Rechnung fällig — zumindest theoretisch. In der Praxis gilt dann die gesetzliche Regelung.

Das gesetzliche Standard-Zahlungsziel in Österreich

In Österreich regeln § 904 ABGB (für Privatpersonen) und § 458 UGB (für Unternehmer im B2B-Bereich) die Zahlungsfristen:

  • Allgemein (ABGB): Ohne Vereinbarung ist eine Forderung sofort fällig.
  • B2B-Transaktionen (UGB): Im unternehmerischen Geschäftsverkehr beträgt die gesetzliche Zahlungsfrist 30 Tage ab Zugang der Rechnung und Erhalt der Leistung — sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Eine längere Frist als 60 Tage im B2B-Bereich ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde und für den Gläubiger nicht grob benachteiligend ist (Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie 2011/7/EU im österreichischen Recht).

Für Verträge mit öffentlichen Stellen gilt sogar eine 30-Tage-Frist als gesetzlicher Standard, abweichende Vereinbarungen bis 60 Tage sind möglich, aber begründungspflichtig.

Empfehlung: Zahlungsziel klar formulieren

Lass das Zahlungsziel nicht offen. Eine klare Formulierung auf der Rechnung schützt dich im Streitfall und reduziert Rückfragen. Bewährt haben sich:

  • „Zahlbar bis [konkretes Datum]" — am eindeutigsten, kein Interpretationsspielraum
  • „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum" — gut für wiederkehrende Rechnungen
  • „Netto 30 Tage" — klassisch im B2B-Bereich, aber weniger verständlich für Privatkunden

Tipp: Ein konkretes Fälligkeitsdatum (z. B. „fällig bis 15.06.2026") ist erfahrungsgemäß wirksamer als eine abstrakte Fristangabe. Kunden zahlen häufig pünktlicher, wenn ein konkretes Datum steht.

Skonto als Anreiz für schnellere Zahlung

Wenn dir Liquidität wichtig ist, kannst du einen Skonto anbieten — also einen kleinen Preisnachlass bei frühzeitiger Zahlung. Üblich sind:

  • 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen
  • Beispielformulierung: „Bei Zahlung bis [Datum] 2 % Skonto auf den Nettobetrag"

Skonto ist kein gesetzlicher Begriff, aber im österreichischen Handelsverkehr gut etabliert. Steuerlich ist Skonto ein Entgeltminderung, die bei der Umsatzsteuer berücksichtigt werden muss — buch das also korrekt ab oder nutze eine Rechnungssoftware, die das automatisch behandelt.


Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich kein Zahlungsziel auf die Rechnung schreibe? Im B2B-Bereich gilt automatisch die gesetzliche 30-Tage-Frist nach § 458 UGB. Bei Privatkunden wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig — eine Mahnung setzt in der Regel eine angemessene Zahlungsfrist voraus.

Darf ich ein Zahlungsziel von nur 7 Tagen festlegen? Ja. Du kannst kürzere Zahlungsziele vereinbaren. Im B2B-Bereich ist das zulässig, sollte aber zumindest branchenüblich sein, um keine Konflikte zu riskieren.

Ab wann darf ich mahnen? Du darfst mahnen, sobald das vereinbarte Zahlungsziel abgelaufen ist und kein Zahlungseingang vorliegt. Eine gesetzliche Pflicht zu einer „ersten Mahnung" vor weiteren Schritten gibt es in Österreich nicht — du kannst rechtlich sofort klagen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch ein gestufter Mahnprozess.

Gilt das Zahlungsziel auch für Anzahlungsrechnungen? Ja. Auch Anzahlungsrechnungen sollten ein klares Zahlungsziel tragen. Stimme Fälligkeitsdatum und Liefertermin aufeinander ab, damit es keine Missverständnisse gibt.


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Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieses Artikels kann keine Gewähr geleistet werden. Der Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.

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