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Kleinunternehmer-Rechner Österreich 2026

Bleibst du unter der neuen Umsatzgrenze von 55.000 € brutto? Gib deinen voraussichtlichen Jahresumsatz ein — der Rechner zeigt dir sofort, ob du umsatzsteuerbefreit bleibst.

Dein voraussichtlicher Jahresumsatz

Brutto, alle Tätigkeiten zusammen, pro Kalenderjahr.

Du bleibst Kleinunternehmer

Umsatzsteuerbefreit — keine USt. auf deinen Rechnungen.

Mit € 42.000 liegst du € 13.000 unter der Grenze von € 55.000. Du musst keine Umsatzsteuer ausweisen und keine USt.-Voranmeldung abgeben.

0 €

Grenze € 55.000

Toleranz € 60.500


Die Kleinunternehmergrenze 2025/26 einfach erklärt

Seit 1. Jänner 2025 gilt in Österreich eine neue Kleinunternehmergrenze von 55.000 € brutto (vorher 35.000 € netto). Wer mit seinem Gesamtumsatz darunter bleibt, ist von der Umsatzsteuer befreit — stellt also keine USt. in Rechnung und führt auch keine ab. Im Gegenzug besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug.

Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick

Umsatzgrenze (seit 2025)

55.000 € brutto

Bisher (bis 31.12.2024)

35.000 € netto

Toleranzgrenze (einmalig, +10 %)

bis 60.500 €

Berechnungsbasis

Gesamtumsatz / Kalenderjahr

Was bedeutet die 10%-Toleranzgrenze?

Überschreitest du die 55.000 € einmalig um maximal 10 % (also bis 60.500 €), bleibst du für dieses Kalenderjahr noch Kleinunternehmer. Erst beim Überschreiten der Toleranz wirst du sofort umsatzsteuerpflichtig — und zwar ab jenem Umsatz, mit dem die Grenze gesprengt wird. Wer die Grenze ohne Toleranz überschreitet, ist ab dem Folgejahr regulär steuerpflichtig.

Brutto statt netto — der wichtigste Unterschied

Bis Ende 2024 wurde eine fiktive Umsatzsteuer aus der Grenze herausgerechnet. Seit 2025 ist die 55.000-€-Grenze eine echte Brutto-Grenze ohne Umrechnung. Das macht die Beurteilung einfacher, aber die nominell höhere Zahl täuscht: real ist der Spielraum gegenüber den alten 35.000 € netto nur moderat gestiegen.

Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Solange du unter der Grenze bleibst, stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung. Auf der Rechnung ist ein Hinweis auf die Steuerbefreiung anzugeben, z. B. „Umsatzsteuerbefreit gemäß Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG)“.

Zählt der Umsatz aus allen Tätigkeiten zusammen?

Ja. Maßgeblich ist der Gesamtumsatz aus allen unternehmerischen Tätigkeiten in einem Kalenderjahr. Wer mehrere Einkunftsquellen hat, muss diese zusammenrechnen.

Kann ich freiwillig auf die Befreiung verzichten?

Ja. Mit einer Verzichtserklärung (Regelbesteuerungsantrag) kannst du zur Umsatzsteuerpflicht optieren — das lohnt sich vor allem bei hohen Vorsteuerbeträgen, etwa bei größeren Anschaffungen. Du bist dann fünf Jahre daran gebunden.

Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den gesetzlichen Regelungen für die Jahre 2025/26. Dennoch übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen. Diese Seite ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder die WKO.