Die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ist eine eindeutige Kennung für Unternehmer im europäischen Umsatzsteuersystem. In Österreich beginnt sie immer mit dem Länderkürzel ATU gefolgt von acht Ziffern.
Das Wichtigste kurz:
- Österreichische UID-Nummern haben immer das Format ATU + 8 Ziffern (z. B. ATU12345678)
- Pflicht für: innergemeinschaftliche Leistungen, Reverse Charge und regelbesteuernde Unternehmer
- Kleinunternehmer ohne EU-Geschäfte brauchen keine UID-Nummer, können sie aber freiwillig beantragen
- Beantragung läuft kostenlos über das USP (usp.gv.at) oder direkt beim zuständigen Finanzamt
Beispiel: ATU12345678 — das „U" nach dem Länderkürzel ist Teil der österreichischen UID-Nummer.
Wer braucht eine UID-Nummer?
Eine UID-Nummer ist in Österreich verpflichtend, wenn du:1
- innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen erbringst oder empfängst (also Geschäfte mit Unternehmern in anderen EU-Ländern)
- Reverse-Charge-Leistungen abrechnest
- als regelbesteuernder Unternehmer Rechnungen über mehr als 10.000 Euro ausstellst
Kleinunternehmer ohne EU-Geschäfte brauchen keine UID-Nummer, können sie aber freiwillig beantragen.
Wie beantrage ich die UID-Nummer?
Die Beantragung läuft über das Finanzamt — entweder direkt oder über das Unternehmensserviceportal (USP).2
Schritte:
- Anmeldung im USP (mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte)
- Antrag auf Vergabe einer UID-Nummer stellen
- Finanzamt prüft die Angaben und vergibt die Nummer — dauert in der Regel wenige Werktage
Alternativ kannst du die UID-Nummer auch direkt beim zuständigen Finanzamt schriftlich beantragen.
Wann muss die UID-Nummer auf der Rechnung stehen?
Die UID-Nummer des Ausstellers muss grundsätzlich auf jeder Rechnung stehen, wenn der Aussteller regelbesteuernder Unternehmer ist.3
Die UID-Nummer des Empfängers ist zusätzlich erforderlich, wenn:
- die Rechnung über 10.000 Euro brutto liegt und
- der Empfänger ein Unternehmer ist, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht
Kann ich eine UID-Nummer überprüfen?
Ja. Das geht über das VIES-System (VAT Information Exchange System) der EU-Kommission. Dort lässt sich jede gültige UID-Nummer in Echtzeit prüfen.
KiwiAgent bietet dafür ein direktes Prüf-Tool: UID-Nummer prüfen
Häufige Fragen
Kann ich als Kleinunternehmer eine UID-Nummer haben? Ja. Die UID-Nummer ist an die Unternehmereigenschaft geknüpft, nicht an die Regelbesteuerung. Kleinunternehmer können sie beantragen, wenn sie EU-Geschäfte tätigen oder es aus anderen Gründen sinnvoll ist.
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und UID-Nummer? Die Steuernummer ist eine inländische Kennung des Finanzamts. Die UID-Nummer ist die europäische Kennung für grenzüberschreitende Umsatzsteuerzwecke. Beide können gleichzeitig bestehen.
Verliert die UID-Nummer ihre Gültigkeit? Sie kann vom Finanzamt entzogen werden, z. B. bei dauerhaft fehlender unternehmerischer Tätigkeit. Regelmäßige Überprüfung über VIES ist bei Geschäftspartnern empfehlenswert.
Wie lange dauert die Vergabe einer UID-Nummer? In der Regel wenige Werktage. Das Finanzamt prüft die Angaben und teilt die Nummer zu. In dringenden Fällen kann man auch direkt beim zuständigen Finanzamt nachfragen.
Was passiert, wenn ich die UID-Nummer auf einer Rechnung vergesse? Die Rechnung ist formal unvollständig. Der Empfänger kann die Vorsteuer nicht abziehen. Du solltest eine berichtigte Rechnung mit der UID-Nummer nachreichen — das ist steuerrechtlich zulässig.
Muss die UID-Nummer auf jeder Rechnung stehen? Als regelbesteuernder Unternehmer ja — deine eigene UID gehört auf jede Rechnung. Die UID des Empfängers brauchst du nur bei B2B-Rechnungen über 10.000 € brutto.
Footnotes
-
Bundesministerium für Finanzen, "UID-Nummer", https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/selbststaendig-unternehmen/umsatzsteuer/uid-nummer.html ↩
-
Unternehmensserviceportal, "UID-Nummer beantragen", https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/uid-nummer.html ↩
-
Unternehmensserviceportal, "Formerfordernisse einer Rechnung", https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/vorsteuerabzug-und-rechnung/formerfordernisse.html ↩

