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Von KiwiAgent Redaktion

Aktualisiert am 18.05.2026

9 Minuten Lesezeit

Stornorechnung Österreich: So machst du es richtig

Stornorechnung in Österreich richtig erstellen: Pflichtangaben nach § 11 UStG, Unterschied zur Gutschrift, Stornobuchung und Muster für 2026.

Stornorechnung Österreich — Vorlage und Pflichtangaben

Eine Stornorechnung hebt eine bereits ausgestellte Rechnung vollständig auf — sie zeigt denselben Betrag mit Minuszeichen und setzt die ursprüngliche Steuerschuld zurück. In Österreich ist sie das gesetzlich vorgeschriebene Instrument nach § 11 UStG und § 16 UStG, wenn eine fehlerhafte oder irrtümlich ausgestellte Rechnung rückgängig gemacht werden muss.


Das Wichtigste kurz:

  • Stornorechnung = negative Kopie der Originalrechnung mit eigener Rechnungsnummer und Verweis auf das Original
  • Niemals „Gutschrift" auf eine Stornorechnung schreiben — das gefährdet den Vorsteuerabzug des Kunden
  • Die Stornierung wirkt im UVA-Zeitraum, in dem der Empfänger das Dokument nachweislich erhalten hat
  • Aufbewahrungspflicht: 7 Jahre für Original und Stornorechnung gemeinsam (§ 132 BAO)

Was ist der Unterschied zwischen Stornorechnung und Gutschrift?

Die Begriffe werden oft verwechselt — steuerrechtlich sind sie aber grundverschieden.

Eine Stornorechnung (auch Korrekturrechnung oder Rechnungskorrektur) hebt eine von dir ausgestellte Rechnung auf. Du als Rechnungsaussteller stellst das Dokument aus, der Betrag erscheint negativ.

Eine Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinn ist das Gegenteil: Hier stellt der Leistungsempfänger die Rechnung aus — also der Kunde, nicht du. Das kommt zum Beispiel bei Provisionsabrechnungen oder Autorenhonoraren vor, wo der Auftraggeber abrechnet.

Wenn du deine eigene fehlerhafte Rechnung korrigierst, ist es immer eine Stornorechnung, niemals eine Gutschrift. Nennst du es trotzdem „Gutschrift", riskiert dein Kunde den Verlust des Vorsteuerabzugs — das Finanzamt könnte das Dokument nicht als Korrektur anerkennen.

Wichtig: Verwende immer die Bezeichnung „Stornorechnung" oder „Rechnungskorrektur" auf dem Dokument — nie „Gutschrift" für die Stornierung deiner eigenen Rechnung.


Wann brauchst du eine Stornorechnung?

Eine Stornorechnung ist in diesen Fällen notwendig:

Die Rechnung wurde bereits verbucht oder bezahlt Sobald eine Rechnung in der Buchhaltung erfasst oder der Betrag überwiesen wurde, darfst du sie nicht einfach löschen oder überschreiben. Du musst eine Stornorechnung ausstellen und danach — falls nötig — eine korrekte neue Rechnung.

Wesentliche Fehler in den Pflichtangaben Falsche UID-Nummer, falscher Steuersatz, falsche Leistungsbeschreibung oder ein falscher Empfänger — all das sind Mängel, die den Vorsteuerabzug des Kunden gefährden. Auch formale Fehler gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 UStG (fehlender Leistungszeitraum, fehlende fortlaufende Nummer) machen eine Korrektur notwendig.

Stornierung der Leistung Wurde die Leistung oder Lieferung zurückgenommen — z.B. Warenrückgabe oder Auftragsabbruch nach Rechnungslegung — hebt die Stornorechnung den Steuertatbestand auf (§ 16 Abs. 1 UStG).

Falsche Rechnungsadresse oder falscher Empfänger Rechnung geht an eine GmbH statt an den Einzelunternehmer oder an eine bereits inaktive Gesellschaft? Sofort stornieren und neu ausstellen.

Wann keine Stornorechnung nötig ist: Bei kleinen Tipp- oder Schreibfehlern (Name leicht falsch geschrieben, keine inhaltliche Auswirkung) oder bei Preisnachlässen, Skonti und Rabatten, die nachträglich gewährt werden — dort reicht laut WKO eine Entgeltberichtigung ohne neue Rechnung.


Welche Pflichtangaben muss eine Stornorechnung haben?

Eine Stornorechnung muss alle Pflichtangaben einer regulären Rechnung nach § 11 Abs. 1 Z 3 UStG enthalten — zusätzlich diese spezifischen Elemente:

Pflichtangaben der Stornorechnung:

  • Bezeichnung „Stornorechnung" oder „Rechnungskorrektur" — eindeutig sichtbar als Überschrift
  • Eigene, neue Rechnungsnummer — fortlaufend, einmalig vergeben (nicht die Nummer der Originalrechnung)
  • Verweis auf die Originalrechnung — Nummer und Datum, z.B. „Stornierung der Rechnung Nr. 2026-047 vom 15.05.2026"
  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (§ 11 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG)
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers (§ 11 Abs. 1 Z 3 lit. b UStG)
  • UID-Nummer des leistenden Unternehmers (bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug)
  • UID-Nummer des Empfängers bei Rechnungen über 10.000 € (§ 11 Abs. 1 Z 3 lit. b UStG)
  • Leistungsbeschreibung — identisch mit der Originalrechnung
  • Negativer Rechnungsbetrag — Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttosumme alle mit Minuszeichen
  • Ausstellungsdatum der Stornorechnung

Bei Kleinunternehmerrechnung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG): Hinweis auf Steuerbefreiung ebenfalls negativ/rückgängig, kein Umsatzsteuerausweis.

Welche Angaben du grundsätzlich auf jeder Rechnung brauchst, erklärt der Artikel zu den Rechnungspflichtangaben in Österreich.


Wie erstellst du eine Stornorechnung Schritt für Schritt?

Schritt 1: Prüfe, ob eine Stornierung wirklich nötig ist Wurde die Rechnung noch nicht verbucht und noch nicht bezahlt? Dann kann sie je nach Buchhaltungssystem direkt korrigiert werden. War sie bereits im System oder bezahlt, ist die Stornorechnung Pflicht.

Schritt 2: Neue Rechnungsnummer vergeben Die Stornorechnung bekommt eine eigene, neue fortlaufende Nummer aus deiner Nummernreihe — z.B. 2026-048 wenn die Originalrechnung 2026-047 war.

Schritt 3: Alle Felder mit negativen Beträgen befüllen Übernimm die gesamte Leistungsbeschreibung aus der Originalrechnung, setze aber alle Beträge ins Minus. Beispiel: Originalrechnung über 1.200 € brutto (1.000 € netto + 200 € USt 20 %) → Stornorechnung über −1.200 € brutto (−1.000 € netto + −200 € USt).

Schritt 4: Verweis auf Originalrechnung eintragen Im Betreff oder in einem Textfeld: „Stornierung der Rechnung Nr. 2026-047 vom 15.05.2026 wegen [Grund]." Der Grund ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, hilft aber im Fall einer Betriebsprüfung.

Schritt 5: Dokument dem Empfänger zustellen Die Stornierung ist erst wirksam, wenn die Stornorechnung dem Empfänger nachweislich zugekommen ist — das legt die WKO und § 16 UStG fest. Am besten per E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben.

Schritt 6: Neue Rechnung ausstellen (wenn nötig) Wenn die Leistung tatsächlich erbracht wurde und nur die Rechnung fehlerhaft war, stellst du jetzt eine komplett neue Rechnung mit einer weiteren neuen Nummer aus.

Wie du von Anfang an eine korrekte Rechnung schreibst, erklärt unsere Anleitung zum Rechnung schreiben in Österreich.


Wie wird eine Stornorechnung in der Buchhaltung verbucht?

In der Buchhaltung nennt sich das Ganze Stornobuchung oder Generalumkehr: Du buchst den exakt gleichen Buchungssatz wie bei der Originalrechnung — aber mit umgekehrten Vorzeichen oder auf der Gegenseite.

Beispiel-Buchung (Ist-Besteuerer, 20 % USt):

Originalrechnung: Forderungen an Umsatzerlöse + USt Stornobuchung: Umsatzerlöse + USt an Forderungen (gleiche Beträge, umgekehrt)

Wichtig: Keine Buchung darf einfach gelöscht werden — der Grundsatz der Nachvollziehbarkeit (§ 131 BAO) verlangt eine lückenlose Belegkette. Die Stornobuchung ist deshalb der einzig zulässige Weg, eine falsche Buchung rückgängig zu machen.

Auswirkung auf die Umsatzsteuervoranmeldung: Die Berichtigung erfolgt im Voranmeldungszeitraum, in dem die Stornorechnung ausgestellt wird — nicht rückwirkend im Zeitraum der Originalrechnung. Kennzahl für USt-Berichtigung: KZ 090, für Vorsteuer-Berichtigung: KZ 067 (UVA-Formular U30).


Was gilt bei der Aufbewahrung von Stornorechnungen?

Stornorechnungen sind Belege im Sinne des § 132 BAO und müssen 7 Jahre aufbewahrt werden — genauso wie die zugehörige Originalrechnung. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Stornorechnung ausgestellt wurde.

Das gilt für Papier- und digitale Rechnungen gleichermaßen. Bei elektronischen Dokumenten musst du zusätzlich die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit über den gesamten Aufbewahrungszeitraum sicherstellen (§ 11 Abs. 2 UStG).

Offizielle Informationen zur Rechnungsausstellung und Aufbewahrung findest du auf dem Unternehmensserviceportal usp.gv.at.


Was passiert, wenn du keine Stornorechnung ausstellst?

Ignorierst du den Fehler und lässt die falsche Rechnung im System, drohen mehrere Probleme:

Steuerschuld kraft Rechnung (§ 11 Abs. 12 UStG): Weist eine Rechnung eine zu hohe Umsatzsteuer aus, schuldest du dem Finanzamt den ausgewiesenen Betrag — auch wenn er falsch war. Das Finanzamt verlangt also Steuern auf eine Summe, die du vielleicht gar nicht vereinnahmt hast.

Verlust des Vorsteuerabzugs beim Kunden: Enthält die Rechnung wesentliche formale Mängel, kann dein Kunde die Vorsteuer nicht abziehen. Das belastet die Geschäftsbeziehung und kann zu Mahnungen oder Rückforderungen führen.

Probleme bei der Betriebsprüfung: Fehlende oder nicht übermittelte Stornorechnungen fallen bei Betriebsprüfungen auf. Das Finanzamt kann Nachzahlungen plus Zinsen festsetzen.

Den vollständigen Ablauf bei der Rechnungsstornierung — inklusive Fristen und Kommunikation mit dem Kunden — erklärt unser Artikel zum Rechnung stornieren in Österreich.


Häufige Fragen

Muss ich auf der Stornorechnung den Grund für die Stornierung angeben? Gesetzlich vorgeschrieben ist die Angabe des Stornogrundes nicht. Es ist aber empfehlenswert, ihn kurz anzuführen — z.B. „Falsche UID-Nummer" oder „Leistung nicht erbracht" — da das bei Rückfragen durch das Finanzamt oder den Kunden Zeit spart.

Kann ich eine Stornorechnung auch nur für einen Teil des Betrages ausstellen? Ja, das nennt sich Teilstornierung. Du erstellst eine Stornorechnung nur über den falschen oder zurückzunehmenden Teilbetrag, nicht über die gesamte Rechnung. Anschließend kannst du eine korrigierte Rechnung über den richtigen Betrag ausstellen. Aus buchhalterischer Sicht ist es aber oft einfacher, die gesamte Rechnung zu stornieren und neu auszustellen.

Ab wann gilt die Stornierung steuerrechtlich? Die Stornierung gilt in dem Voranmeldungszeitraum als wirksam, in dem die Stornorechnung dem Empfänger nachweislich zugekommen ist — nicht rückwirkend (§ 16 Abs. 1 UStG). Stell die Stornorechnung daher möglichst schnell aus, damit sie in den richtigen UVA-Zeitraum fällt.

Darf ich eine Stornorechnung auch mündlich kommunizieren? Nein. Eine Stornorechnung muss als Dokument ausgestellt und dem Empfänger übermittelt werden. Eine mündliche Vereinbarung hat keine steuerrechtliche Wirkung. Das Finanzamt verlangt bei Prüfungen den schriftlichen Beleg.

Was ist der Unterschied zwischen Stornorechnung und Rechnungskorrektur? In der Praxis werden beide Begriffe für dasselbe Dokument verwendet. Streng genommen unterscheiden manche Buchhaltungsprogramme: Die Stornorechnung hebt die gesamte Rechnung auf (negative Kopie), während die Rechnungskorrektur nur die Differenz ausweist. Steuerrechtlich gelten für beide dieselben Anforderungen nach § 11 UStG. Wichtig ist nur, dass das Dokument klar als Korrektur bezeichnet und die Originalrechnung referenziert wird.

Brauche ich für eine Stornorechnung die Zustimmung des Kunden? Zur Ausstellung der Stornorechnung brauchst du keine Zustimmung. Das Recht auf Rechnungsberichtigung liegt allein beim Rechnungsaussteller (WKO, Berichtigung von Rechnungen). Der Kunde hat allerdings einen zivilrechtlichen Anspruch auf eine korrekte Rechnung — also auch auf eine neue, fehlerfreie Rechnung nach der Stornierung.

Belehrung

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieses Artikels kann keine Gewähr geleistet werden. Der Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.

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