Als neue Selbständige in Österreich kannst du deine freiberufliche Tätigkeit ohne Gewerbeanmeldung aufnehmen — aber das bedeutet nicht, dass du ohne Pflichten bist. SVS-Meldung, Finanzamt-Registrierung und korrekte Rechnungsstellung sind trotzdem ein Muss. Dieser Ratgeber erklärt dir Schritt für Schritt, was 2026 gilt.
TL;DR — das Wichtigste auf einen Blick
- Neue Selbständige erzielen Einkünfte nach § 22 oder § 23 EStG ohne Gewerbeberechtigung — kein WKO-Mitglied, kein Gewerbeschein nötig.1
- Meldung beim Finanzamt (Formular Verf 24) und bei der SVS innerhalb eines Monats ab Tätigkeitsbeginn.1
- SVS-Pflicht greift ab € 6.613,20 Jahreseinkommen (2026); Mindestbeitrag monatlich € 160,80.2
- Bis € 55.000 Bruttoumsatz/Jahr bist du Kleinunternehmer und musst keine Umsatzsteuer verrechnen.3
- Der Grundfreibetrag (Gewinnfreibetrag) spart dir bis zu € 4.950 Einkommensteuer — ganz ohne Investitionsnachweis.4
Was bedeutet „neue/r Selbständige/r" — und bin ich das überhaupt?
Der Begriff „neue Selbständige" ist ein österreichischer Rechtsbegriff, der Personen beschreibt, die selbständig tätig sind, aber keine Gewerbeberechtigung benötigen. Rechtlich erzielst du dabei Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 1–3 und Z 5 EStG oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 23 EStG — ohne die Voraussetzungen für ein klassisches Gewerbe zu erfüllen.1
Die sozialversicherungsrechtliche Grundlage findet sich in § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG. Das bedeutet: Du bist bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) versichert, nicht bei der ÖGK wie ein Angestellter.
Die typische Vertragsform ist der Werkvertrag nach ABGB — du schuldest ein bestimmtes Werk oder Ergebnis, kein laufendes Arbeitsverhältnis. Das unterscheidet dich vom freien Dienstnehmer, der zwar auch keinen Dienstvertrag hat, aber weisungsgebundener arbeitet.
Kurz zusammengefasst: Wenn du eine wissensbasierte oder kreative Tätigkeit selbständig und auf Rechnung erbringst, ohne eine Gewerbeberechtigung zu brauchen, bist du sehr wahrscheinlich ein/e neue/r Selbständige/r.
Welche Berufe fallen unter die neuen Selbständigen?
Das Spektrum ist breit. Typische Beispiele für neue Selbständige in Österreich sind:1
- Coaches und Berater (Business, Life, Career)
- Vortragende und Trainer (Seminare, Workshops, Unterricht)
- Journalisten und Texter
- Fotografen
- IT-Freelancer ohne Gewerbeschein (z. B. Softwareentwickler, UX-Designer)
- Übersetzer und Dolmetscher
- Künstler (Musiker, bildende Künstler, Autoren)
- Psychotherapeuten
Entscheidend ist nicht die Berufsbezeichnung, sondern ob deine Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung erfordert. Manche Tätigkeiten — zum Beispiel bestimmte Handwerksberufe oder technische Dienstleistungen — fallen unter das Gewerberecht und brauchen einen Gewerbeschein. Im Zweifel lohnt sich ein Blick auf usp.gv.at oder ein kurzes Gespräch mit einem Steuerberater.
Gewerbe anmelden oder nicht? Der wichtigste Unterschied auf einen Blick
Neue Selbständige melden kein Gewerbe an und sind kein Mitglied der WKO. Das hat konkrete Konsequenzen:
- Keine Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde
- Keine WKO-Mitgliedschaft und keine WKO-Beiträge
- SVS statt ÖGK für die Sozialversicherung
- Trotzdem: Einkommensteuer, Umsatzsteuer (ab Grenze) und SVS-Pflicht gelten genauso
Der größte Vorteil ist der geringere Bürokratieaufwand beim Start. Der Nachteil: Manche Auftraggeber — vor allem größere Unternehmen — bevorzugen Vertragspartner mit Gewerbeschein, weil sie damit eine klare Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit demonstrieren können.
Mehr zur Gewerbeanmeldung und wann sie sinnvoll ist, findest du im Artikel Gewerbe anmelden in Österreich.
Welche ersten Schritte muss ich nach dem Start unternehmen?
⚠️ Wichtig: Die Meldepflicht bei der SVS beträgt einen Monat ab Beginn der Tätigkeit. Wer zu spät meldet, riskiert einen Strafzuschlag von 9,3 % auf rückständige Beiträge.2
Sobald du als neue/r Selbständige/r tätig wirst, sind zwei Meldungen verpflichtend:1
- Finanzamt: Formular Verf 24 (Betriebseröffnungsbogen) — innerhalb eines Monats ab Tätigkeitsbeginn einreichen
- SVS-Meldung — online oder per Post, ebenfalls innerhalb eines Monats
- Steuernummer beantragen (wird meist automatisch zugeteilt, aber prüfen)
- Buchhaltung aufsetzen — mindestens eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR)
- Erstes Angebot / erste Rechnung korrekt ausstellen (mit allen Pflichtangaben)
- Kleinunternehmer-Hinweis auf Rechnungen prüfen, falls du unter € 55.000 Umsatz bleibst
Was du nicht brauchst: Gewerbeanmeldung, WKO-Mitgliedschaft, Firmenbucheintrag (außer bei bestimmten Gesellschaftsformen).
Ab wann bin ich SVS-pflichtig und wie viel zahle ich?
Die SVS-Pflicht greift, sobald dein Jahreseinkommen aus der selbständigen Tätigkeit € 6.613,20 übersteigt (Versicherungsgrenze 2026).2 Unterhalb dieser Grenze kannst du dich freiwillig versichern oder bist über eine andere Pflichtversicherung (z. B. als Angestellter) mitversichert.
Oberhalb der Grenze zahlst du folgende Beiträge (2026):4
| Versicherungszweig | Beitragssatz |
|---|---|
| Pensionsversicherung | 18,50 % |
| Krankenversicherung | 6,80 % |
| Selbständigenvorsorge | 1,53 % |
| Unfallversicherung | € 12,95/Monat (Fixbetrag) |
Das ergibt einen prozentualen Gesamtbeitrag von ca. 26,83 % auf die Beitragsgrundlage, plus den fixen Unfallversicherungsbeitrag von € 155,40/Jahr.
Der Mindestbeitrag liegt 2026 bei € 160,80 pro Monat — das ist der Betrag, den du zahlst, wenn dein Einkommen noch nicht feststeht oder knapp über der Versicherungsgrenze liegt. Nachbemessung erfolgt, sobald der Steuerbescheid vorliegt.2
💡 Praxistipp: Leg jeden Monat ca. 30 % deines Nettoumsatzes zur Seite — damit deckst du SVS-Beiträge und Einkommensteuervorauszahlungen ab, ohne in Liquiditätsprobleme zu geraten.
Wie funktioniert die Einkommensteuer für neue Selbständige?
Neue Selbständige zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn — also Einnahmen minus abzugsfähige Ausgaben. Der österreichische Einkommensteuertarif ist progressiv und gilt 2026 wie folgt:5
| Einkommensbereich | Steuersatz |
|---|---|
| bis € 13.539 | 0 % |
| bis € 21.992 | 20 % |
| bis € 36.458 | 30 % |
| bis € 70.365 | 40 % |
| bis € 104.859 | 48 % |
| bis € 1.000.000 | 50 % |
| über € 1.000.000 | 55 % |
Gewinnfreibetrag: Steuern sparen ohne Aufwand
Der Grundfreibetrag (Teil des Gewinnfreibetrags) beträgt 15 % der ersten € 33.000 Gewinn — das sind bis zu € 4.950, die du ohne jeden Investitionsnachweis vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen kannst. Dieser Freibetrag wirkt doppelt: Er senkt sowohl deine Einkommensteuer als auch deine SVS-Beitragsgrundlage.4
📋 Beispiel: Bei € 30.000 Jahresgewinn beträgt der Grundfreibetrag € 4.500 (15 % von € 30.000). Dein steuerpflichtiges Einkommen sinkt auf € 25.500 — und auch die SVS-Bemessungsgrundlage verringert sich entsprechend.
Kleinunternehmerregelung: Muss ich Umsatzsteuer verrechnen?
Wenn dein Bruttoumsatz pro Jahr unter € 55.000 bleibt (Grenze gilt ab 2025), fällst du unter die Kleinunternehmerregelung.3 Das bedeutet:
- Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus
- Du gibst keine Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) ab
- Du musst auf jeder Rechnung den Pflichthinweis anführen: „Umsatzsteuerbefreit lt. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG"
Es gibt ein Toleranzband: Die Grenze darf einmalig um 10 % überschritten werden, ohne dass du sofort umsatzsteuerpflichtig wirst. Überschreitest du die € 55.000 ein weiteres Mal oder dauerhaft, musst du im Folgejahr Umsatzsteuer abführen.
⚠️ Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Einkommensteuer. Du zahlst Einkommensteuer immer — egal ob Kleinunternehmer oder nicht.
Alle Details zur Kleinunternehmerregelung findest du im eigenen Artikel: Kleinunternehmerregelung Österreich.
Wie schreibe ich als neue/r Selbständige/r eine korrekte Rechnung?
Rechnungen müssen in Österreich bestimmte Pflichtangaben enthalten (§ 11 UStG).6 Als Kleinunternehmer ist der wichtigste Unterschied: keine Umsatzsteuer ausweisen, dafür den USt-Befreiungshinweis.
Pflichtangaben auf einer Rechnung als neue/r Selbständige/r:
- Name und Adresse des Leistungserbringers (du)
- Name und Adresse des Leistungsempfängers
- Datum der Ausstellung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Beschreibung der erbrachten Leistung und Leistungszeitraum
- Rechnungsbetrag (netto, da keine USt)
- Hinweis: „Umsatzsteuerbefreit lt. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG" (als Kleinunternehmer)
- Deine Steuernummer (bei Rechnungen über € 400 auch UID-Nummer relevant)
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Mehr zu korrekten Rechnungen: Rechnung schreiben in Österreich und UID-Nummer Österreich.
Kann ich neben meinem Job als neue/r Selbständige/r tätig sein?
Ja — das ist einer der häufigsten Einstiege in die Selbständigkeit. Du kannst als Angestellte/r gleichzeitig als neue/r Selbständige/r tätig sein. Ein paar Punkte, die du beachten solltest:
Sozialversicherung: Wenn du bereits als Angestellte/r pflichtversichert bist und dein selbständiges Einkommen unter € 6.613,20/Jahr bleibt, bist du in der Regel nicht zusätzlich SVS-pflichtig. Übersteigst du die Grenze, kommen SVS-Beiträge on top.2
Einkommensteuer: Alle Einkünfte werden zusammengerechnet und gemeinsam versteuert. Das kann dazu führen, dass du durch die Nebeneinkünfte in eine höhere Steuerstufe rutschst.5
Nebeneinkünfte ab € 730: Sobald deine selbständigen Nebeneinkünfte € 730 pro Jahr übersteigen, bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (§ 41 Abs. 3 EStG).7
Dienstverhältnis prüfen: Manche Dienstverträge enthalten eine Nebentätigkeitsklausel. Prüf das vor dem Start — vor allem wenn du für deinen Arbeitgeber oder direkte Konkurrenten tätig sein willst.
Wie läuft die Steuererklärung für neue Selbständige ab?
Als neue/r Selbständige/r gibst du jährlich eine Einkommensteuererklärung ab. Das relevante Formular ist das E1 (und die Beilage E1a für Einkünfte aus selbständiger Arbeit bzw. Gewerbebetrieb).1
Fristen 2026:7
- Papier-Erklärung: 30. April des Folgejahres
- FinanzOnline: 30. Juni des Folgejahres
Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden viermal jährlich fällig:
- 15. Februar
-
- Mai
-
- August
-
- November
Die Höhe der Vorauszahlungen basiert auf dem zuletzt festgesetzten Steuerbetrag. Im ersten Jahr gibt es noch keine Vorauszahlungen — dafür kann die erste Nachzahlung nach der Veranlagung höher ausfallen.
Pflicht zur Abgabe: Ab € 730 Nebeneinkünften oder sobald das Finanzamt dich auffordert, bist du zur Abgabe verpflichtet.7
Häufige Fragen
Brauche ich als neue/r Selbständige/r ein Geschäftskonto? Gesetzlich nicht vorgeschrieben — aber empfehlenswert. Ein separates Konto erleichtert die Buchhaltung und die Nachvollziehbarkeit für das Finanzamt erheblich.
Was passiert, wenn ich die SVS-Meldung vergesse? Das Finanzamt übermittelt Daten an die SVS. Wenn die SVS feststellt, dass du nicht gemeldet warst, kommt ein Strafzuschlag von 9,3 % auf die rückständigen Beiträge.2 Meld dich lieber freiwillig zu spät als gar nicht.
Kann ich Betriebsausgaben geltend machen? Ja. Alle Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind, mindern deinen Gewinn — und damit auch SVS-Beiträge und Einkommensteuer. Typische Ausgaben: Arbeitsmittel, Software, Fortbildung, anteilige Büromiete, Fahrtkosten.
Muss ich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, wenn ich Kleinunternehmer bin? Nein. Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer befreit und musst keine UVA abgeben.3 Die jährliche Umsatzsteuererklärung (U1) kann trotzdem erforderlich sein — frag im Zweifel deinen Steuerberater.
Was ist der Unterschied zwischen neuer/m Selbständiger/m und freiem Dienstnehmer? Beim freien Dienstvertrag schuldest du deine Arbeitskraft (ähnlich wie ein Angestellter, aber ohne Dauerschuldverhältnis). Als neue/r Selbständige/r schuldest du ein Werk oder Ergebnis (Werkvertrag). Der Unterschied ist steuerlich und sozialversicherungsrechtlich relevant — und wird im Zweifelsfall von den Behörden geprüft.1
Gibt es eine Mindestdauer für die Tätigkeit? Nein. Auch eine einzelne Projekttätigkeit kann als neue/r Selbständige/r abgerechnet werden. Relevant ist, ob du auf eigene Rechnung und eigenes Risiko tätig bist.
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Quellen & Nachweise
Footnotes
-
Unternehmensserviceportal (USP), Neue Selbständige — Definition, Meldepflichten und Sozialversicherung, Stand 1. Jänner 2026. usp.gv.at ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7
-
Wirtschaftskammer Österreich (WKO), SVS-Beiträge für neue Selbständige 2026 — Versicherungsgrenze, Beitragssätze, Mindestbeiträge. wko.at ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6
-
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), Kleinunternehmerregelung — Umsatzgrenze ab 2025: € 55.000 brutto. svs.at ↩ ↩2 ↩3
-
team23tax.at, SVS-Beiträge 2026: Beitragsgrundlage, Berechnung und Spartipps, Februar 2026. team23tax.at ↩ ↩2 ↩3
-
KLBG Wirtschaftstreuhand, Neue Selbständige: Steuern und Einkommensteuertarif 2026, März 2026. klbgwt.at ↩ ↩2
-
Unternehmensserviceportal (USP), Rechnungslegung — Pflichtangaben gemäß § 11 UStG. usp.gv.at ↩
-
Bundesministerium für Finanzen (BMF), Einkommensteuererklärung — Fristen und Formulare (E1, E1a). bmf.gv.at ↩ ↩2 ↩3

