Was eine Gutschrift ist
Der Begriff „Gutschrift" wird in Österreich für zwei völlig verschiedene Dinge verwendet. Wer eine Vorlage sucht, sollte zuerst klären, welcher Fall gemeint ist — denn die Pflichtangaben unterscheiden sich. Diese Seite deckt beide ab und richtet sich an Einzelunternehmer, Selbständige und Kleinunternehmer.
Die zwei Bedeutungen im Überblick
| Art | Bedeutung | Wer stellt sie aus |
|---|---|---|
| Kaufmännische Gutschrift | Korrektur/Storno einer Rechnung, Nachlass oder Rückerstattung | Der Rechnungssteller selbst |
| Gutschrift nach § 11 Abs. 8 UStG | Abrechnung der Leistung durch den Leistungsempfänger | Der Kunde rechnet für den Lieferanten ab |
Wichtig: Auch wenn beide gleich heißen, müssen sie ausdrücklich als „Gutschrift" bezeichnet werden — bei der umsatzsteuerlichen Gutschrift ist das sogar Pflicht.
Pflichtangaben
Eine Gutschrift braucht dieselben Angaben wie eine Rechnung nach § 11 UStG:
- Name und Anschrift von leistendem Unternehmer und Empfänger
- UID-Nummer, soweit erforderlich
- Menge und Bezeichnung der Leistung
- Tag bzw. Zeitraum der Leistung
- Entgelt (netto), USt-Satz und USt-Betrag
- Fortlaufende, lückenlose Nummer
- Ausstellungsdatum
- Die Bezeichnung „Gutschrift"
- Bei der § 11 Abs. 8-Gutschrift zusätzlich: ausgestellt vom Leistungsempfänger, mit Einverständnis beider Parteien
Realistisches Beispiel (umsatzsteuerliche Gutschrift)
Ein Verlag (Leistungsempfänger) rechnet das Honorar eines freien Autors per Gutschrift ab:
| Pos. | Leistung | Menge | Einzelpreis | Netto |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Fachartikel (4.000 Wörter) | 1 | 800,00 € | 800,00 € |
| 2 | Bildrecherche (Std.) | 3 | 60,00 € | 180,00 € |
- Netto gesamt: 980,00 €
- USt 20 %: 196,00 €
- Gesamtbetrag: 1.176,00 €
Der Verlag stellt diese Gutschrift aus und überweist den Betrag an den Autor. Inhaltlich entspricht sie einer Rechnung — nur die Richtung der Ausstellung ist umgekehrt.
Storno-Gutschrift vs. § 11 Abs. 8 UStG
Kaufmännische Gutschrift / Storno: Hier korrigierst oder hebst du eine eigene Rechnung auf, etwa bei einem nachträglichen Rabatt oder einer fehlerhaften Position. In Österreich erfolgt das sauber über eine Stornorechnung mit Bezug zur Originalnummer — Details dazu im Ratgeber Rechnung stornieren.
Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinn nach § 11 Abs. 8 UStG: Das ist eine eigene Abrechnungsform — der Leistungsempfänger rechnet für den leistenden Unternehmer ab. Voraussetzung ist, dass beide Parteien einverstanden sind und das Dokument als „Gutschrift" bezeichnet wird. Häufig bei Autoren, Vortragenden, Handelsvertretern oder Affiliate-Abrechnungen. Widerspricht der Empfänger der Leistung der Gutschrift, verliert sie ihre Wirkung als Abrechnung.
Häufige Fragen
Welche Gutschrift brauche ich? Willst du eine eigene Rechnung korrigieren, ist es ein Storno. Rechnest du als Kunde für deinen Lieferanten ab, ist es die Gutschrift nach § 11 Abs. 8 UStG.
Muss „Gutschrift" wörtlich draufstehen? Bei der umsatzsteuerlichen Gutschrift ja — die Bezeichnung ist Pflichtangabe. Auch im kaufmännischen Fall solltest du den Dokumenttyp klar benennen.
Braucht die Gutschrift eine fortlaufende Nummer? Ja. Wie jede Rechnung muss sie lückenlos und fortlaufend nummeriert sein.
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