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Von KiwiAgent Redaktion

Aktualisiert am 18.06.2026

3 Minuten Lesezeit

Honorarnote Vorlage Österreich: kostenlos & rechtssicher 2026

Honorarnote Vorlage für Freiberufler in Österreich: alle Pflichtangaben nach § 11 UStG, ein echtes Beispiel und Tipps zum Kleinunternehmer-Hinweis.

Beispiel einer Honorarnote für Freiberufler in Österreich

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Was ist eine Honorarnote?

Eine Honorarnote ist nichts anderes als die Rechnung eines Freiberuflers. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Steuerberater oder Künstler stellen für ihre Leistung statt einer klassischen Rechnung eine Honorarnote aus. Rechtlich gelten dieselben Pflichtangaben wie für jede andere Rechnung — der Begriff ist nur die branchenübliche Bezeichnung.

Pflichtangaben auf der Honorarnote

Auch die Honorarnote unterliegt den Rechnung Pflichtangaben nach § 11 UStG. Diese Angaben müssen drauf:

Pflichtangabe Hinweis
Name und Anschrift des Ausstellers Vollständige Daten des Freiberuflers
Name und Anschrift des Empfängers Patient, Klient, Auftraggeber
Ausstellungsdatum Datum der Honorarnote
Fortlaufende Nummer Lückenlos, einmalig vergeben
Bezeichnung der Leistung Art und Umfang der erbrachten Leistung
Leistungszeitraum Wann die Leistung erbracht wurde
Entgelt (netto) Honorar ohne USt
Steuersatz und USt-Betrag z. B. 20 % bzw. der Hinweis auf Steuerbefreiung
Bruttobetrag Gesamtsumme
UID-Nummer Sofern vorhanden bzw. ab Pflichtgrenze

Bei einem Honorar bis 400 EUR inkl. USt genügt eine vereinfachte Kleinbetragsrechnung. Liegt das Jahreshonorar unter 55.000 EUR brutto, kann die Kleinunternehmerregelung genutzt werden — dann steht statt der USt der Hinweis „Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmer)" auf der Honorarnote.

Beispiel: Honorarnote eines Beraters

Position Menge Einzelpreis Betrag
Strategieberatung 8 Std. 120,00 EUR 960,00 EUR
Erstellung Konzeptbericht 1 Pauschale 350,00 EUR 350,00 EUR
Reisezeit (pauschal) 1 90,00 EUR 90,00 EUR
  • Nettobetrag: 1.400,00 EUR
  • USt 20 %: 280,00 EUR
  • Gesamtbetrag: 1.680,00 EUR

Honorarnote oder Rechnung — gibt es einen Unterschied?

Inhaltlich nein. „Honorarnote" ist die traditionelle Bezeichnung freier Berufe, „Rechnung" der allgemeine Begriff. Beide müssen dieselben Pflichtangaben enthalten und werden steuerlich gleich behandelt. Wer als Arzt mit umsatzsteuerbefreiten Heilbehandlungen abrechnet, weist keine USt aus, sondern verweist auf die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG. Mehr Hintergrund liefert unser Honorarnote-Ratgeber.

Häufige Fragen

Muss auf der Honorarnote eine USt ausgewiesen werden? Nur wenn die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Heilbehandlungen von Ärzten sind etwa nach § 6 UStG steuerbefreit, Kleinunternehmer weisen ebenfalls keine USt aus.

Brauche ich eine UID-Nummer für die Honorarnote? Nicht zwingend. Kleinunternehmer und steuerbefreite Freiberufler kommen oft ohne aus. Bei steuerpflichtigen Leistungen über 10.000 EUR an Unternehmer ist auch die UID des Empfängers anzugeben.

Wie nummeriere ich Honorarnoten? Fortlaufend und lückenlos, etwa 2026-001, 2026-002. Eine einmal vergebene Nummer darf nicht doppelt vorkommen.

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Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Vorlage kann keine Gewähr geleistet werden. Der Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.