Was ist eine Honorarnote?
Eine Honorarnote ist nichts anderes als die Rechnung eines Freiberuflers. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Steuerberater oder Künstler stellen für ihre Leistung statt einer klassischen Rechnung eine Honorarnote aus. Rechtlich gelten dieselben Pflichtangaben wie für jede andere Rechnung — der Begriff ist nur die branchenübliche Bezeichnung.
Pflichtangaben auf der Honorarnote
Auch die Honorarnote unterliegt den Rechnung Pflichtangaben nach § 11 UStG. Diese Angaben müssen drauf:
| Pflichtangabe | Hinweis |
|---|---|
| Name und Anschrift des Ausstellers | Vollständige Daten des Freiberuflers |
| Name und Anschrift des Empfängers | Patient, Klient, Auftraggeber |
| Ausstellungsdatum | Datum der Honorarnote |
| Fortlaufende Nummer | Lückenlos, einmalig vergeben |
| Bezeichnung der Leistung | Art und Umfang der erbrachten Leistung |
| Leistungszeitraum | Wann die Leistung erbracht wurde |
| Entgelt (netto) | Honorar ohne USt |
| Steuersatz und USt-Betrag | z. B. 20 % bzw. der Hinweis auf Steuerbefreiung |
| Bruttobetrag | Gesamtsumme |
| UID-Nummer | Sofern vorhanden bzw. ab Pflichtgrenze |
Bei einem Honorar bis 400 EUR inkl. USt genügt eine vereinfachte Kleinbetragsrechnung. Liegt das Jahreshonorar unter 55.000 EUR brutto, kann die Kleinunternehmerregelung genutzt werden — dann steht statt der USt der Hinweis „Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmer)" auf der Honorarnote.
Beispiel: Honorarnote eines Beraters
| Position | Menge | Einzelpreis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Strategieberatung | 8 Std. | 120,00 EUR | 960,00 EUR |
| Erstellung Konzeptbericht | 1 Pauschale | 350,00 EUR | 350,00 EUR |
| Reisezeit (pauschal) | 1 | 90,00 EUR | 90,00 EUR |
- Nettobetrag: 1.400,00 EUR
- USt 20 %: 280,00 EUR
- Gesamtbetrag: 1.680,00 EUR
Honorarnote oder Rechnung — gibt es einen Unterschied?
Inhaltlich nein. „Honorarnote" ist die traditionelle Bezeichnung freier Berufe, „Rechnung" der allgemeine Begriff. Beide müssen dieselben Pflichtangaben enthalten und werden steuerlich gleich behandelt. Wer als Arzt mit umsatzsteuerbefreiten Heilbehandlungen abrechnet, weist keine USt aus, sondern verweist auf die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG. Mehr Hintergrund liefert unser Honorarnote-Ratgeber.
Häufige Fragen
Muss auf der Honorarnote eine USt ausgewiesen werden? Nur wenn die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Heilbehandlungen von Ärzten sind etwa nach § 6 UStG steuerbefreit, Kleinunternehmer weisen ebenfalls keine USt aus.
Brauche ich eine UID-Nummer für die Honorarnote? Nicht zwingend. Kleinunternehmer und steuerbefreite Freiberufler kommen oft ohne aus. Bei steuerpflichtigen Leistungen über 10.000 EUR an Unternehmer ist auch die UID des Empfängers anzugeben.
Wie nummeriere ich Honorarnoten? Fortlaufend und lückenlos, etwa 2026-001, 2026-002. Eine einmal vergebene Nummer darf nicht doppelt vorkommen.
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