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Von KiwiAgent Redaktion

Aktualisiert am 18.06.2026

3 Minuten Lesezeit

Rechnung Fotograf Vorlage Österreich: Nutzungsrechte korrekt ausweisen

Rechnung als Fotograf in Österreich: Pflichtangaben, ein echtes Shooting-Beispiel und wie du Nutzungsrechte nach UrhG als eigene Position abrechnest.

Beispiel einer Fotografen-Rechnung mit Nutzungsrechten in Österreich

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Rechnung als Fotograf — was ist anders?

Als Fotograf verkaufst du zwei Dinge: deine Arbeitsleistung beim Shooting und die Rechte an den entstandenen Bildern. Genau das unterscheidet die Fotografen-Rechnung von einer gewöhnlichen Dienstleistungsrechnung — die Nutzungsrechte gehören als eigene, klar benannte Position auf die Rechnung.

Pflichtangaben für Fotografen

Es gelten die allgemeinen Rechnung Pflichtangaben nach § 11 UStG, ergänzt um branchentypische Positionen:

  • Name und Anschrift von Fotograf und Auftraggeber
  • Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Beschreibung der Leistung: Shooting, Bildbearbeitung, Anzahl gelieferter Fotos
  • Eingeräumter Nutzungsumfang (Zweck, Dauer, Gebiet, Medien)
  • Nettobetrag, USt-Satz (20 %), USt-Betrag und Bruttobetrag
  • UID-Nummer, sofern vorhanden

Wer unter 55.000 EUR brutto jährlich bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen und weist statt USt den § 6-Hinweis aus.

Beispiel: Rechnung für ein Business-Portrait-Shooting

Position Menge Einzelpreis Betrag
Portrait-Shooting (Halbtag) 1 450,00 EUR 450,00 EUR
Bildbearbeitung je Foto 10 25,00 EUR 250,00 EUR
Nutzungsrecht Web & Social (1 Jahr) 1 200,00 EUR 200,00 EUR
Nutzungsrecht Print (zeitlich unbegrenzt) 1 150,00 EUR 150,00 EUR
  • Nettobetrag: 1.050,00 EUR
  • USt 20 %: 210,00 EUR
  • Gesamtbetrag: 1.260,00 EUR

Spezial: Nutzungsrechte und Urheberrecht als eigene Position

Fotografien sind in Österreich urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) unterscheidet das Lichtbildwerk (eine eigentümlich-geistige Schöpfung mit voller Werkschutzdauer) vom einfachen Lichtbild (Leistungsschutz). In beiden Fällen bleibst du Urheber — der Kunde erwirbt nur das, was du ihm ausdrücklich einräumst.

Deshalb gilt: Trenne das Honorar für die Arbeit (Shooting, Bearbeitung) klar von der Vergütung für die Nutzungsrechte. Definiere bei der Nutzungsrechts-Position immer:

  • Zweck: z. B. nur Website, Social Media, Printkampagne
  • Dauer: befristet (z. B. 1 Jahr) oder unbegrenzt
  • Gebiet: Österreich, DACH oder weltweit
  • Exklusivität: einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht

Werden Nutzungsrechte nicht ausdrücklich übertragen, verbleiben sie beim Fotografen. Eine klare Position auf der Rechnung schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und macht spätere Erweiterungen (etwa zusätzliche Medien) sauber abrechenbar.

Häufige Fragen

Muss ich Nutzungsrechte getrennt ausweisen? Empfehlenswert ja. So ist der eingeräumte Umfang dokumentiert, und jede spätere Nutzung über den vereinbarten Rahmen hinaus kann nachvergütet werden.

Welcher USt-Satz gilt für Fotografen? Auf Fotoleistungen fallen in der Regel 20 % USt an. Kleinunternehmer weisen keine USt aus.

Gehört das Bildhonorar und das Nutzungsrecht auf eine Rechnung? Ja, beides kann auf derselben Rechnung stehen — aber als getrennte Positionen, damit der Wert der Rechteübertragung erkennbar bleibt.

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Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Vorlage kann keine Gewähr geleistet werden. Der Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.

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